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Brini Logistics

Spezialverkehre

Gefahrguttransport: ADR, Kennzeichnung und Pflichten

Kurz gesagt

Gefahrgut ist alles mit einer UN-Nummer, also auch Lithiumbatterien, Spraydosen und Lacke. Als Absender tragen Sie die Hauptverantwortung für Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Deklaration. Für ein Angebot brauchen wir immer drei Angaben: UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Nettomenge je Versandstück.

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Gefahrgut ist häufiger im Spiel, als Sie denken

Der typische Gefahrgutfall in der Praxis ist nicht der Tankwagen mit Chemikalien. Er ist ein Karton mit Ersatzteilen, in dem eine Lithium-Ionen-Batterie steckt. Oder eine Palette mit Spraydosen. Oder ein Motor, in dem noch Kraftstoffreste sind.

Der Test ist einfach: Werfen Sie einen Blick in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts. Steht dort eine UN-Nummer, ist die Ware Gefahrgut, und zwar unabhängig davon, wie harmlos sie aussieht.

Die neun Gefahrgutklassen

  • Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  • Klasse 2 Gase, unterteilt in verdichtet, verflüssigt und gelöst
  • Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe, etwa Lacke, Lösemittel, Kraftstoffe
  • Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden
  • Klasse 5 Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide
  • Klasse 6 Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7 Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8 Ätzende Stoffe, etwa Säuren und Laugen
  • Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe, darunter Lithiumbatterien und umweltgefährdende Stoffe

Innerhalb der Klassen gibt es Verpackungsgruppen: I bedeutet hohe Gefahr, II mittlere, III geringe. Von der Verpackungsgruppe hängen die zulässigen Verpackungen und die Freistellungsmengen ab.

Die 1000-Punkte-Regel, erklärt an einem Beispiel

Nach ADR Abschnitt 1.1.3.6 entfallen viele Pflichten, wenn die transportierte Menge klein genug ist. Jeder Beförderungskategorie ist ein Faktor zugeordnet:

  • Kategorie 0 Faktor unbegrenzt, es gibt keine Freistellung
  • Kategorie 1 Faktor 50, also 20 Kilogramm ergeben 1.000 Punkte
  • Kategorie 2 Faktor 3, also 333 Kilogramm ergeben 1.000 Punkte
  • Kategorie 3 Faktor 1, also 1.000 Kilogramm ergeben 1.000 Punkte
  • Kategorie 4 Faktor 0, unbegrenzt freigestellt

Bleiben Sie je Beförderungseinheit unter 1.000 Punkten, entfallen unter anderem die orangefarbenen Warntafeln am Fahrzeug, die Großzettel und der ADR-Schulungsnachweis des Fahrers. Was nicht entfällt: das Beförderungspapier mit vollständiger Gefahrgutangabe, die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Versandstücke, die Verwendung zugelassener Verpackungen, ein Feuerlöscher und das Rauchverbot.

Wichtig: Die Punkte werden über alle Gefahrgüter im Fahrzeug summiert. Bei Sammelgut können Sie daher nicht sicher davon ausgehen, dass die Grenze eingehalten wird, weil auch die Sendungen anderer Absender mitzählen.

Was auf das Versandstück gehört

Jedes Versandstück muss diese Angaben tragen:

  • die UN-Nummer mit vorangestelltem "UN"
  • die offizielle Benennung für die Beförderung
  • die Gefahrzettel der zutreffenden Klassen
  • bei umweltgefährdenden Stoffen zusätzlich das Fischsymbol
  • bei Versand in Richtungspflicht die Ausrichtungspfeile

Die Verpackung selbst muss bauartgeprüft und zugelassen sein, erkennbar am UN-Code auf der Verpackung. Ein normaler Karton aus dem Handel erfüllt das nicht.

Das Beförderungspapier

Die Gefahrgutangabe im Beförderungspapier hat eine feste Reihenfolge, die nicht verhandelbar ist:

UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettelmuster, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode,dazu Anzahl und Art der Versandstücke sowie die Gesamtmenge je Gefahrgut.

Ein Beispiel: UN 1263, FARBE, 3, II, (D/E), 4 Kanister, 80 Liter.

Was Sie uns für ein Angebot nennen müssen

Wir können einen Gefahrguttransport nicht kalkulieren und erst recht nicht zusagen, ohne diese drei Angaben zu kennen:

  • UN-Nummer und offizielle Benennung
  • Verpackungsgruppe und Klasse
  • Nettomenge je Versandstück und Gesamtmenge

Davon hängt ab, ob eine Freistellung greift, welches Fahrzeug nötig ist, ob der Fahrer einen ADR-Schein braucht und ob eine Tunnelbeschränkung die Route verändert. Alle drei Angaben stehen im Sicherheitsdatenblatt. Schicken Sie es bei der Anfrage einfach mit.

Der teuerste Fehler

Er heißt "steht ja nur ein bisschen drin". Wer Gefahrgutanteile nicht deklariert, weil die Menge klein ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Er riskiert, dass die Sendung bei einer Kontrolle stillgelegt wird, dass die Transportversicherung im Schadensfall leistungsfrei ist und dass bei einem Unfall die Frage nach persönlicher Verantwortung im Raum steht.

Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel gefragt. Ein Anruf kostet fünf Minuten, eine stillgelegte Sendung kostet den Termin.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie durch, das geht meistens schneller als jede FAQ.

Was zählt überhaupt als Gefahrgut?
Alles, was im ADR gelistet ist und eine UN-Nummer trägt. Das sind längst nicht nur Chemikalien: Lithiumbatterien, Spraydosen, Farben, Lacke, Klebstoffe, Desinfektionsmittel, Motoren mit Kraftstoffresten, Airbags und Feuerlöscher fallen ebenfalls darunter. Wenn auf dem Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 14 eine UN-Nummer steht, ist es Gefahrgut.
Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?
Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, also als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer, müssen Sie nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn Sie ausschließlich Mengen unterhalb der Freistellungsgrenzen versenden. Die Bestellung kann auch extern erfolgen.
Was ist die 1000-Punkte-Regel?
Eine Freistellungsregel nach ADR Abschnitt 1.1.3.6. Jeder Beförderungskategorie ist ein Faktor zugeordnet. Menge mal Faktor ergibt die Punktzahl. Bleibt die Summe je Beförderungseinheit unter 1.000 Punkten, entfallen viele Pflichten, etwa die orangefarbenen Warntafeln und der ADR-Schein des Fahrers. Das Beförderungspapier, die Kennzeichnung der Versandstücke und ein Feuerlöscher bleiben aber Pflicht.
Wer haftet, wenn die Deklaration falsch ist?
In erster Linie der Absender. Er ist nach ADR dafür verantwortlich, das Gut richtig zu klassifizieren, zu verpacken, zu kennzeichnen und zu deklarieren. Eine unterlassene oder falsche Gefahrgutdeklaration ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei Personen- oder Umweltschäden strafrechtliche Folgen haben. Der Spediteur haftet für seinen Teil, aber nicht für Ihre falsche Angabe.
Gelten für Luft- und Seefracht dieselben Regeln?
Nein, und das ist eine häufige und teure Fehlannahme. Straße richtet sich nach ADR, See nach IMDG-Code, Luft nach den IATA Dangerous Goods Regulations. Die Luftfracht ist mit Abstand am strengsten. Manche Stoffe, die auf der Straße problemlos laufen, sind im Passagierflugzeug verboten oder nur als reine Frachtsendung zulässig.

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