
Import und Export
Zollabwicklung
Import- und Ausfuhrverzollung inklusive Zolldeklaration, Präferenznachweise wie EUR.1 und A.TR. Daran scheitern Sendungen deutlich häufiger als am Fahrzeug, deshalb liegt der Zoll bei uns im Haus und nicht bei einem Dritten.
Was wir übernehmen
Importverzollung
Erstellung der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, inklusive Ermittlung von Zollwert und Einfuhrabgaben.
Exportverzollung
Erstellung der Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument. Nötig ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm.
EUR.1 und A.TR
Präferenznachweise, mit denen Ihr Kunde im Bestimmungsland Zoll spart. EUR.1 für Präferenzabkommen, A.TR für den Warenverkehr mit der Türkei.
Zolltarifierung
Einreihung Ihrer Ware in die richtige Zolltarifnummer. Davon hängen Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Verbote und Beschränkungen ab.
Zollwertermittlung
Der Zollwert ist nicht der Rechnungsbetrag. Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze gehören dazu, Inlandsfracht danach nicht mehr.
Beratung vorab
Bevor die Sendung losgeht. Was nachträglich korrigiert werden muss, kostet in der Zollabwicklung ein Vielfaches dessen, was die Prüfung vorher gekostet hätte.
Der Zollwert ist nicht der Rechnungsbetrag
Das ist der Fehler, der uns am häufigsten begegnet. Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Zollwert, und der ist in der Regel der Transaktionswert zuzüglich aller Kosten, die bis zum Verbringen an die EU-Außengrenze anfallen. Dazu zählen die Frachtkosten bis dorthin und die Transportversicherung.
Umgekehrt gehören Kosten, die erst nach dem Grenzübertritt entstehen, also die Fracht vom EU-Eingangsort zu Ihnen, nicht in den Zollwert. Wer sie fälschlich mit einrechnet, zahlt zu viel. Wer die Fracht bis zur Grenze weglässt, zahlt zu wenig und riskiert eine Nacherhebung.
Welcher Anteil wo hingehört, hängt am vereinbarten Incoterm. Deshalb fragen wir ihn ab, bevor wir die Anmeldung erstellen.
Wann eine Ausfuhranmeldung nötig ist
Bei Ausfuhren in ein Drittland ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich, sobald der Warenwert je Sendung 1.000 Euro übersteigt oder das Gewicht über 1.000 Kilogramm liegt. Darunter ist eine vereinfachte Anmeldung möglich.
Wichtig für Sie als Ausführer: Der Ausgangsvermerk ist der Nachweis, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt die Umsatzsteuerfreiheit der Ausfuhrlieferung versagen, und dann zahlen Sie die Umsatzsteuer nachträglich aus eigener Tasche. Bewahren Sie den Ausgangsvermerk deshalb genauso sorgfältig auf wie die Rechnung.
Zoll als eigenständige Leistung
Sie brauchen keine Transportbuchung bei uns, um die Zollabwicklung über uns laufen zu lassen. Viele Auftraggeber haben ihre Transportwege längst organisiert und suchen nur jemanden, der die Papiere zuverlässig macht. Genau das können Sie bei uns getrennt beauftragen.
Wählen Sie im Anfrageformular unter Transportart einfach den Punkt "Nur Zollabwicklung", dann fragen wir nur das ab, was für den Zoll relevant ist.
Passend dazu im Ratgeber
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie durch, das geht meistens schneller als jede FAQ.
Was kostet die Zollabwicklung?
Was ist eine EORI-Nummer und brauche ich eine?
Wie hoch sind die Einfuhrabgaben?
Was ist der Unterschied zwischen EUR.1 und A.TR?
Was passiert, wenn die Zolltarifnummer falsch ist?
Können Sie auch verzollen, wenn der Transport nicht über Sie läuft?
Weitere Leistungen
Sie haben eine Sendung. Wir haben den Preis.
Schicken Sie uns die Eckdaten, dann bekommen Sie ein belastbares Angebot statt einer Rückfrage. Eilt es? Dann greifen Sie besser zum Hörer.