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Brini Logistics
Zollabwicklung

Import und Export

Zollabwicklung

Import- und Ausfuhrverzollung inklusive Zolldeklaration, Präferenznachweise wie EUR.1 und A.TR. Daran scheitern Sendungen deutlich häufiger als am Fahrzeug, deshalb liegt der Zoll bei uns im Haus und nicht bei einem Dritten.

Was wir übernehmen

Importverzollung

Erstellung der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, inklusive Ermittlung von Zollwert und Einfuhrabgaben.

Exportverzollung

Erstellung der Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument. Nötig ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm.

EUR.1 und A.TR

Präferenznachweise, mit denen Ihr Kunde im Bestimmungsland Zoll spart. EUR.1 für Präferenzabkommen, A.TR für den Warenverkehr mit der Türkei.

Zolltarifierung

Einreihung Ihrer Ware in die richtige Zolltarifnummer. Davon hängen Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Verbote und Beschränkungen ab.

Zollwertermittlung

Der Zollwert ist nicht der Rechnungsbetrag. Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze gehören dazu, Inlandsfracht danach nicht mehr.

Beratung vorab

Bevor die Sendung losgeht. Was nachträglich korrigiert werden muss, kostet in der Zollabwicklung ein Vielfaches dessen, was die Prüfung vorher gekostet hätte.

Der Zollwert ist nicht der Rechnungsbetrag

Das ist der Fehler, der uns am häufigsten begegnet. Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Zollwert, und der ist in der Regel der Transaktionswert zuzüglich aller Kosten, die bis zum Verbringen an die EU-Außengrenze anfallen. Dazu zählen die Frachtkosten bis dorthin und die Transportversicherung.

Umgekehrt gehören Kosten, die erst nach dem Grenzübertritt entstehen, also die Fracht vom EU-Eingangsort zu Ihnen, nicht in den Zollwert. Wer sie fälschlich mit einrechnet, zahlt zu viel. Wer die Fracht bis zur Grenze weglässt, zahlt zu wenig und riskiert eine Nacherhebung.

Welcher Anteil wo hingehört, hängt am vereinbarten Incoterm. Deshalb fragen wir ihn ab, bevor wir die Anmeldung erstellen.

Wann eine Ausfuhranmeldung nötig ist

Bei Ausfuhren in ein Drittland ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich, sobald der Warenwert je Sendung 1.000 Euro übersteigt oder das Gewicht über 1.000 Kilogramm liegt. Darunter ist eine vereinfachte Anmeldung möglich.

Wichtig für Sie als Ausführer: Der Ausgangsvermerk ist der Nachweis, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt die Umsatzsteuerfreiheit der Ausfuhrlieferung versagen, und dann zahlen Sie die Umsatzsteuer nachträglich aus eigener Tasche. Bewahren Sie den Ausgangsvermerk deshalb genauso sorgfältig auf wie die Rechnung.

Zoll als eigenständige Leistung

Sie brauchen keine Transportbuchung bei uns, um die Zollabwicklung über uns laufen zu lassen. Viele Auftraggeber haben ihre Transportwege längst organisiert und suchen nur jemanden, der die Papiere zuverlässig macht. Genau das können Sie bei uns getrennt beauftragen.

Wählen Sie im Anfrageformular unter Transportart einfach den Punkt "Nur Zollabwicklung", dann fragen wir nur das ab, was für den Zoll relevant ist.

Passend dazu im Ratgeber

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie durch, das geht meistens schneller als jede FAQ.

Was kostet die Zollabwicklung?
Die Gebühr für die Erstellung der Zollanmeldung nennen wir Ihnen auf Anfrage, weil sie vom Aufwand abhängt: Zahl der Positionen, Ursprungsvielfalt und ob Präferenznachweise dazukommen. Davon getrennt zu betrachten sind die Einfuhrabgaben selbst, also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, die an den Staat gehen und nicht an uns.
Was ist eine EORI-Nummer und brauche ich eine?
Die EORI-Nummer ist Ihre Registrierungsnummer für den Zoll. Jedes Unternehmen, das gewerblich Waren aus Drittländern einführt oder dorthin ausführt, braucht sie. Sie beantragen sie kostenlos beim Generalzolldirektion-Dienstsitz Dresden, die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage. Ohne EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung abgegeben werden.
Wie hoch sind die Einfuhrabgaben?
Sie setzen sich aus dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Zollsatz hängt an der Zolltarifnummer und am Ursprungsland und liegt bei vielen Industriegütern zwischen 0 und etwa 6,5 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent, bei ermäßigten Waren 7 Prozent, und wird auf den Zollwert plus Zoll berechnet. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen bekommen Sie die Einfuhrumsatzsteuer zurück, den Zoll nicht.
Was ist der Unterschied zwischen EUR.1 und A.TR?
Die EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung und belegt den präferenziellen Ursprung der Ware. Damit zahlt Ihr Kunde im Empfängerland einen ermäßigten oder gar keinen Zoll, sofern ein Präferenzabkommen besteht. Die A.TR belegt dagegen nur, dass sich die Ware im freien Verkehr zwischen EU und Türkei befindet, sie sagt nichts über den Ursprung aus. Beide Papiere haben also unterschiedliche Zwecke und sind nicht austauschbar.
Was passiert, wenn die Zolltarifnummer falsch ist?
Im günstigen Fall zahlen Sie zu viel Abgaben und merken es nie. Im ungünstigen Fall stellt der Zoll die falsche Einreihung bei einer Prüfung fest und erhebt nach, rückwirkend bis zu drei Jahre, gegebenenfalls mit Zinsen. Bei Vorsatz kommt ein Steuerstrafverfahren dazu. Wenn Sie regelmäßig dieselbe Ware einführen und unsicher sind, lohnt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft beim Zoll.
Können Sie auch verzollen, wenn der Transport nicht über Sie läuft?
Ja. Die Zollabwicklung ist eine eigenständige Leistung und funktioniert unabhängig davon, wer die Sendung fährt oder verschifft. Wählen Sie im Anfrageformular einfach "Nur Zollabwicklung".

Weitere Leistungen

Sie haben eine Sendung. Wir haben den Preis.

Schicken Sie uns die Eckdaten, dann bekommen Sie ein belastbares Angebot statt einer Rückfrage. Eilt es? Dann greifen Sie besser zum Hörer.

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