Grundlagen
Incoterms 2020 verständlich erklärt
Kurz gesagt
Incoterms regeln drei Dinge: wer den Transport organisiert, wer welche Kosten trägt und ab wann die Gefahr übergeht. Der häufigste und teuerste Irrtum betrifft CIF und CFR, wo Kosten und Gefahr auseinanderfallen. Schreiben Sie einen Incoterm immer als Dreiklang, etwa DAP Mailand, Incoterms 2020.
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Was Incoterms regeln, und was nicht
Die Incoterms der Internationalen Handelskammer sind standardisierte Lieferklauseln für den internationalen Handel. Sie regeln drei Punkte:
- wer den Transport organisiert und die Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrformalitäten erledigt
- wer welche Kosten trägt, inklusive Verladung, Fracht, Entladung und Abgaben
- an welchem Punkt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung übergeht
Was sie nicht regeln: den Eigentumsübergang, den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, den anwendbaren Gerichtsstand und die Folgen von Vertragsverletzungen. Das steht alles im Kaufvertrag und muss dort geregelt werden.
Die sieben Klauseln für alle Verkehrsträger
EXW, Ex Works, ab Werk
Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände bereit, mehr nicht. Er muss nicht einmal verladen. Alles Weitere, inklusive Ausfuhrabwicklung, liegt beim Käufer. Klingt einfach, ist in der Praxis problematisch, weil der Käufer im Land des Verkäufers meist keine Ausfuhranmeldung abgeben kann.
FCA, Free Carrier, frei Frachtführer
Der Verkäufer übergibt die Ware ausfuhrverzollt an den vom Käufer benannten Frachtführer. Wird der benannte Ort das Gelände des Verkäufers, muss er verladen. Für die meisten Fälle die sauberste Lösung auf Verkäuferseite. Neu in der Fassung 2020: Der Käufer kann den Frachtführer anweisen, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen, was für Akkreditivgeschäfte wichtig ist.
CPT, Carriage Paid To, frachtfrei
Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungsort. Die Gefahr geht aber bereits mit der Übergabe an den ersten Frachtführer über. Kosten und Gefahr fallen also auseinander.
CIP, Carriage and Insurance Paid To
Wie CPT, zusätzlich muss der Verkäufer eine Transportversicherung abschließen. In der Fassung 2020 wurde die Deckung angehoben: Verlangt wird nun eine Allgefahrendeckung nach Institute Cargo Clauses A statt der Mindestdeckung.
DAP, Delivered at Place, geliefert benannter Ort
Der Verkäufer liefert bis zum benannten Ort und trägt bis dorthin Kosten und Gefahr. Entladen muss der Käufer. Die Einfuhrabwicklung liegt beim Käufer. Für Käufer meist die beste Wahl.
DPU, Delivered at Place Unloaded
Wie DAP, aber der Verkäufer muss zusätzlich entladen. Diese Klausel hieß bis 2020 DAT und wurde umbenannt und erweitert, weil der Zielort nicht mehr ein Terminal sein muss. Es ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer entladen muss.
DDP, Delivered Duty Paid, geliefert verzollt
Maximale Verpflichtung des Verkäufers. Er trägt alles bis zur Tür des Käufers, inklusive Einfuhrverzollung und Einfuhrabgaben. Praktisch nur sinnvoll, wenn der Verkäufer im Zielland steuerlich registriert ist.
Die vier Klauseln nur für See- und Binnenschifffahrt
Diese vier gelten ausschließlich für den Transport auf dem Wasser und dürfen nicht für Containerverkehre verwendet werden, bei denen die Ware am Terminal und nicht am Schiff übergeben wird.
FAS, Free Alongside Ship
Der Verkäufer stellt die Ware längsseits des Schiffs im Verschiffungshafen bereit.
FOB, Free On Board
Der Verkäufer liefert an Bord des Schiffs. Ab dem Moment, in dem die Ware an Bord ist, trägt der Käufer Kosten und Gefahr. Die weltweit meistgenutzte Klausel im Seeverkehr.
CFR, Cost and Freight
Der Verkäufer zahlt die Seefracht bis zum Zielhafen. Die Gefahr geht aber bereits mit der Verladung an Bord über.
CIF, Cost, Insurance and Freight
Wie CFR, zusätzlich mit Versicherung. Anders als bei CIP genügt hier die Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses C. Auch hier geht die Gefahr bei der Verladung über, nicht am Zielhafen.
Der Denkfehler, der am meisten Geld kostet
Bei CIF und CFR zahlt der Verkäufer die Fracht bis zum Zielhafen. Viele Käufer schließen daraus, dass der Verkäufer auch bis dorthin das Risiko trägt. Das ist falsch. Die Gefahr geht bei der Verladung im Abgangshafen über.
Praktisch bedeutet das: Geht der Container auf dem Weg verloren, muss der Käufer den Kaufpreis trotzdem bezahlen. Bei CIF ist zumindest eine Mindestversicherung vorhanden, die aber nur bestimmte, benannte Gefahren deckt. Bei CFR gibt es überhaupt keine Versicherung, wenn der Käufer sich nicht selbst eine besorgt.
Wenn Sie als Käufer CIF vereinbaren, prüfen Sie die Deckung und schließen Sie im Zweifel eine eigene Warentransportversicherung ab. Das ist deutlich günstiger als der Schadensfall.
Was der Incoterm für die Verzollung bedeutet
Der vereinbarte Incoterm bestimmt, welche Frachtkosten in den Zollwert einzurechnen sind. Grundsatz: Alle Kosten bis zum Verbringen an die EU-Außengrenze gehören dazu, alle Kosten danach nicht.
Bei einer EXW-Lieferung müssen Sie also die von Ihnen selbst getragene Fracht bis zur Grenze zum Rechnungsbetrag hinzurechnen. Bei DAP ist ein Teil der Fracht schon im Preis enthalten und der Anteil hinter der Grenze muss herausgerechnet werden. Wer das falsch macht, zahlt entweder zu viel Abgaben oder riskiert eine Nacherhebung. Mehr dazu unterZollabwicklung.
Praktische Empfehlung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, fahren Sie mit zwei Klauseln in fast allen Fällen richtig:
- Als Verkäufer FCA mit Ihrem Standort als benanntem Ort. Sie verzollen aus, verladen und geben dann ab.
- Als Käufer DAP mit Ihrer Adresse als benanntem Ort. Sie übernehmen erst bei Ankunft und verzollen ein.
Beide Klauseln trennen sauber, erzeugen keine Pflichten im falschen Land und lassen wenig Raum für Auslegung. Und schreiben Sie immer die Fassung dazu.