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Brini Logistics

Grundlagen

Palette richtig packen und sichern

Kurz gesagt

Als Absender schulden Sie eine beförderungssichere Verpackung. Kein Überstand über die Palettenkante, schwere Ware nach unten, formschlüssig stapeln, mit Umreifung sichern und Folie nur als Ergänzung verwenden. Bei einem Schaden gilt: erkennbare Mängel sofort auf dem Ablieferbeleg vermerken, nicht erkennbare innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzeigen.

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Warum das Ihr Thema ist und nicht das der Spedition

Die Aufgabenteilung ist rechtlich klar geregelt und wird in der Praxis regelmäßig verwechselt:

  • Der Absender schuldet die beförderungssichere Verpackung. Also eine Verpackung, die die Ware gegen die üblichen Belastungen eines Transports schützt: Vibration, Bremsvorgänge, Stapeldruck, Umschlag.
  • Der Frachtführer schuldet die Ladungssicherung auf dem Fahrzeug. Also dass die Sendung während der Fahrt nicht verrutscht oder umkippt.

Das bedeutet praktisch: Wenn Ihre Palette in sich zusammenfällt, weil sie unzureichend gesichert war, hilft Ihnen die beste Ladungssicherung im Fahrzeug nichts. Der Frachtführer kann den Schaden dann mit Verweis auf die mangelhafte Verpackung zurückweisen.

Die richtige Palette wählen

  • Europalette: 120 mal 80 Zentimeter, Tragfähigkeit je nach Zustand bis 1.500 Kilogramm. Der Standard im europäischen Verkehr.
  • Industriepalette: 120 mal 100 Zentimeter, für breitere Ladung. Belegt im Fahrzeug mehr Fläche und ist deshalb teurer im Transport.
  • Einwegpalette: günstiger, aber schwächer. Für schwere Ladung oder mehrfachen Umschlag ungeeignet.

Prüfen Sie den Zustand: gebrochene Bretter, lose Klötze oder herausstehende Nägel machen eine Palette untauglich. Eine beschädigte Palette ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Sendung beim Umschlag mit dem Stapler auseinanderfällt.

Packen in sechs Schritten

1. Kein Überstand

Nichts darf über die Palettenkante hinausragen. Überstehende Ecken sind die erste Stelle, die beim Umschlag beschädigt wird, und sie verhindern, dass Paletten dicht nebeneinander stehen. Umgekehrt sollte die Grundfläche auch nicht deutlich kleiner sein als die Palette, weil die Ladung sonst keinen Halt findet.

2. Schwer nach unten

Die schwersten Packstücke gehören auf die unterste Lage, leichte nach oben. Das senkt den Schwerpunkt und verhindert, dass leichte Kartons unter der Last darüber zusammengedrückt werden.

3. Formschlüssig stapeln

Packstücke sollten flächig aufeinanderliegen, ohne Lücken und ohne Stufen. Ein Verbund im Kreuzverband hält besser als exakt übereinander gesetzte Säulen, kostet aber etwas Stabilität in der Vertikalen. Bei schwerer Ware ist die Säulenstapelung stabiler, weil die Last über die Kartonkanten geleitet wird.

4. Zwischenlagen einziehen

Eine Kartonzwischenlage nach jeder zweiten oder dritten Lage verteilt den Druck und verhindert, dass sich Packstücke ineinander schieben. Bei empfindlicher Ware gehört zusätzlich eine Deckplatte obenauf.

5. Umreifen, nicht nur folieren

Das ist der Punkt, der am häufigsten falsch gemacht wird. Stretchfolie hält die Ladungzusammen, sie hält sie nicht auf der Palette. Die Verbindung zur Palette entsteht über Umreifungsbänder, die durch die Palettenschlitze geführt werden, mindestens zwei kreuzweise.

Die Folie kommt danach: mindestens drei Lagen, beginnend unterhalb der Palettenoberkante, damit Ladung und Palette verbunden werden, und mit Überlappung nach oben gewickelt.

6. Kennzeichnen

Versand- und Empfängeranschrift gehören gut sichtbar auf mindestens zwei Seiten. Bei stapelunfähiger Ware gehört ein deutlich sichtbarer Hinweis darauf, sonst wird gestapelt. Bei empfindlicher Ware kommen die entsprechenden Handhabungssymbole dazu, bei Gefahrgut die vorgeschriebene Kennzeichnung.

Stapelbar oder nicht, und was das kostet

Wenn Ihre Ware nicht stapelbar ist, sagen Sie es bei der Anfrage. Eine nicht stapelbare Palette belegt einen ganzen Stellplatz, unabhängig davon, wie flach sie ist. Der Frachtführer kalkuliert sonst mit doppelter Nutzung und berechnet die Differenz nach, wenn er am Ladeort feststellt, dass nicht gestapelt werden darf.

Umgekehrt: Wenn Ihre Ware mit einer stabilen Deckplatte stapelbar würde, lohnt sich der Aufwand. Der Unterschied im Frachtpreis ist häufig größer als die Kosten der Deckplatte. Mehr dazu unterStückgut, Teilladung oder Komplettladung.

ISPM 15 bei Drittlandsendungen

Verpackungsholz für Sendungen in Länder außerhalb der EU muss in der Regel nach dem internationalen Pflanzenschutzstandard ISPM 15 behandelt sein. Erkennbar am IPPC-Stempel auf der Palette, der die Behandlungsart und das Ursprungsland ausweist.

Fehlt der Stempel, kann die Sendung im Empfangsland zurückgewiesen, umgepackt oder vernichtet werden, alles auf Ihre Kosten. Prüfen Sie das vor dem Versand, nicht danach. Innerhalb der EU gilt die Pflicht nicht.

Wenn doch etwas passiert: die Fristen

Hier geht in der Praxis das meiste Geld verloren, und zwar nicht wegen des Schadens, sondern wegen versäumter Formalien.

  • Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Ablieferung auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg vermerkt werden. Und zwar konkret: "Karton 3 eingedrückt, Ecke aufgerissen", nicht "Vorbehalt".
  • Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden.
  • Fotos machen, und zwar von der Sendung im Anlieferungszustand, bevor Sie auspacken. Ohne Fotos ist ein Schaden im Nachhinein kaum durchsetzbar.
  • Verpackung aufheben, bis der Fall abgeschlossen ist. Ein Versicherer wird sie sehen wollen.

Und weil die gesetzliche Haftung auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm begrenzt ist: Bei leichter, hochwertiger Ware gehört eine Transportversicherung dazu. Bei einer 25 Kilogramm schweren Steuerung im Wert von 15.000 Euro liegt die gesetzliche Haftungsgrenze bei rund 250 Euro.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie durch, das geht meistens schneller als jede FAQ.

Wer haftet für Transportschäden durch schlechte Verpackung?
Der Absender. Er schuldet eine beförderungssichere Verpackung, also eine, die die Ware gegen die normalen Belastungen des Transports schützt. Ist die Verpackung unzureichend, kann der Frachtführer den Schaden zurückweisen, selbst wenn er ihn verursacht hat. Die Ladungssicherung auf dem Fahrzeug schuldet dagegen der Frachtführer.
Wie melde ich einen Transportschaden richtig?
Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Ablieferung auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg vermerkt werden, und zwar konkret, nicht als pauschaler Vorbehalt. Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert seinen Anspruch praktisch vollständig.
Wie hoch ist die Haftung bei Transportschäden?
Bei nationalen Transporten nach Handelsgesetzbuch begrenzt auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht der beschädigten Sendung. Grenzüberschreitend gilt die CMR mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm. Bei leichter, hochwertiger Ware liegt diese Grenze regelmäßig weit unter dem Warenwert.
Muss ich Holzpaletten behandeln lassen?
Für Sendungen in Drittländer außerhalb der EU in der Regel ja. Verpackungsholz muss nach dem internationalen Standard ISPM 15 hitzebehandelt und mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet sein. Ohne diesen Stempel kann die Sendung im Empfangsland zurückgewiesen werden. Innerhalb der EU gilt die Pflicht nicht.

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