Zoll
Zollabwicklung bei Import und Export
Kurz gesagt
Für jede Verzollung brauchen Sie eine EORI-Nummer, eine Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung, eine Packliste und die Zolltarifnummer. Der Zollwert ist dabei nicht der Rechnungsbetrag, sondern der Transaktionswert plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Außengrenze. Bei der Ausfuhr ist der Ausgangsvermerk Ihr Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit.
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Was Sie in jedem Fall brauchen
- EORI-Nummer. Ihre Registrierungsnummer beim Zoll. Kostenlos, einmalig, für jedes Unternehmen mit Drittlandshandel verpflichtend.
- Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtwert, Währung, Ursprungsland und Lieferbedingung.
- Packliste mit Anzahl, Art, Maßen und Gewichten der Packstücke.
- Zolltarifnummer, die Einreihung Ihrer Ware in den gemeinsamen Zolltarif.
- Vereinbarter Incoterm, weil er bestimmt, welche Frachtanteile in den Zollwert gehören.
Die häufigste Verzögerungsursache ist eine zu vage Warenbeschreibung. "Ersatzteile" oder "Maschinenkomponenten" reichen nicht aus, um eine Ware einzureihen. Beschreiben Sie, was es ist, woraus es besteht und wofür es verwendet wird.
Der Zollwert ist nicht der Rechnungsbetrag
Grundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert. In der Regel ist das der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte Preis, zuzüglich aller Kosten bis zum Verbringen an die Außengrenze der EU.
Hinzuzurechnen sind unter anderem:
- Frachtkosten bis zum Ort des Verbringens in die EU
- Transportversicherung für diesen Abschnitt
- Lade- und Umschlagkosten bis dorthin
- Verpackungskosten und Provisionen mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen
- Lizenzgebühren, wenn sie Bedingung für den Kauf sind
Abzuziehen sind, sofern getrennt ausgewiesen:
- Frachtkosten innerhalb der EU, also nach dem Grenzübertritt
- Einfuhrabgaben selbst
- Montage-, Wartungs- und Schulungskosten nach der Einfuhr
Genau deshalb hängt die korrekte Zollwertermittlung am Incoterm. Bei EXW zahlen Sie die gesamte Fracht selbst und müssen den Anteil bis zur Grenze hinzurechnen. Bei DAP ist Fracht bereits im Preis enthalten und der Anteil hinter der Grenze muss herausgerechnet werden, was aber voraussetzt, dass er getrennt ausgewiesen ist. Mehr zu den Klauseln im BeitragIncoterms 2020.
So rechnen sich die Einfuhrabgaben
Ein Rechenbeispiel für eine Einfuhr aus einem Drittland:
- Warenwert laut Rechnung: 20.000 Euro
- Fracht und Versicherung bis EU-Grenze: 1.500 Euro
- Zollwert: 21.500 Euro
- Zollsatz 4,7 Prozent: 1.010,50 Euro Zoll
- Bemessungsgrundlage Einfuhrumsatzsteuer: 21.500 plus 1.010,50 ergibt 22.510,50 Euro
- Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent: 4.277,00 Euro
- Abgaben gesamt: 5.287,50 Euro
Davon bekommen Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer über die Voranmeldung zurück. Die tatsächliche Belastung sind also die 1.010,50 Euro Zoll. Liquiditätswirksam ist zunächst trotzdem der volle Betrag.
Die Ausfuhr und der Ausgangsvermerk
Bei der Ausfuhr in ein Drittland geben Sie eine elektronische Ausfuhranmeldung ab, sobald der Warenwert 1.000 Euro oder das Gewicht 1.000 Kilogramm übersteigt. Sie erhalten daraufhin das Ausfuhrbegleitdokument, das die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet.
Verlässt die Ware die EU, bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang, und Sie erhalten denAusgangsvermerk. Dieses Dokument ist der Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Voraussetzungen für die steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen.
Fehlt der Ausgangsvermerk, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit versagen. Dann schulden Sie 19 Prozent Umsatzsteuer auf eine Lieferung, für die Sie beim Kunden keine Umsatzsteuer erhoben haben. Das ist ein reiner Verlust, und es passiert häufiger, als man denkt, weil der Vermerk schlicht nicht nachgehalten wird.
Woran Sendungen tatsächlich hängen bleiben
- Unvollständige Rechnung. Fehlende Angabe des Ursprungslands, der Lieferbedingung oder eine zu unspezifische Warenbeschreibung.
- Falsche oder fehlende Zolltarifnummer. Führt zu Rückfragen und im Nachhinein möglicherweise zu Nacherhebungen.
- Fehlende Präferenznachweise. Ein nicht mitgeschicktes EUR.1 kostet Ihren Kunden im Empfangsland bares Geld, siehe EUR.1 und A.TR.
- Genehmigungspflichtige Güter. Dual-Use-Güter und bestimmte Technologien brauchen eine Ausfuhrgenehmigung, unabhängig vom Wert.
- Sanktionslistenprüfung. Empfänger auf einer Sanktionsliste stoppen die Sendung sofort. Die Prüfung ist Pflicht und liegt beim Ausführer.
Warum Zoll und Transport zusammengehören
Ein Container im Zielhafen ohne fertige Zollpapiere kostet ab dem ersten Tag nach der Freistellungszeit Standgeld. Ein LKW an der Grenze mit unklarer Ausfuhranmeldung steht ebenfalls. In beiden Fällen ist die Ursache nicht der Transport, sondern das Papier.
Deshalb bereiten wir die Verzollung vor, bevor die Ware ankommt, und nicht danach. Wenn der Transport bei Ihnen anderweitig organisiert ist, können Sie dieZollabwicklung auch getrennt beauftragen.